Stellungnahme des WUK Vorstands zum Verein FZ

(c) Heribert Corn

Stellungnahme des WUK Vorstands zum Verein FZ

Seit 2019 bemüht sich das WUK um eine vertragliche Regelung mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (kurz Verein FZ) über den von ihm genutzten Gebäudeteil, um für beide Vereine Rechtssicherheit herzustellen. Bisher ohne Ergebnis.

Der Verein FZ ist im Zuge der Generalinstandsetzung – wie alle anderen Raumnutzer*innen auch – ausgezogen, um den Sanierungsarbeiten Platz zu machen. Zwischenzeitlich hat das WUK dem Verein FZ im März 2023 ein Leihvertrag vorgelegt. Dieser sichert auch zukünftig die Autonomie des Vereins FZ, verzichtet auf die solidarische Beteiligung des Vereins FZ am Nutzungsbeitrag (lt. Mietvertrag WUK mit der Stadt Wien), den alle andere Gruppen im Hause leisten, und beinhaltet lediglich die Verpflichtung, seine Gebrauchskosten (Strom, Fernwärme, …) selbst zu übernehmen.

Wie alle bisherigen Verhandlungsangebote für ein friedliches Zusammenleben unter einem Dach, hat der Verein FZ auch dieses ausgeschlagen. Das WUK sah sich aufgrund des vertragslosen Zustandes veranlasst, dem Verein FZ die Rückkehr in die von ihm zuvor genutzten Räume zu verwehren.

Der Verein FZ hat den Klagsweg eingeschlagen und gegen die Stadt Wien, Eigentümerin des Gebäudes, und das WUK, Mieterin des gesamten Gebäudes, im Mai 2023 eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese wurde vom Gericht in erster Instanz abgewiesen. Dem Rekurs des Vereins FZ beim Landesgericht Wien wurde am 4.10.2024 hingegen stattgegeben. Das bedeutet, dass das WUK dem Verein FZ binnen 7 Tagen, also bis 11.10.2024, den Zutritt zu den Räumlichkeiten auf Stiege 6 gewähren musste – trotz weiterhin ungeklärter rechtlicher Situation.

Zur Klärung des Rechtsverhältnisses hat am 30.04.2024 auch das WUK seinerseits Klage eingebracht. Ein Besitzstörungsverfahren, wie vom Verein FZ angestrengt, regelt nämlich lediglich die Frage der Störung des Besitzes, kann aber nicht über die Rechtsverhältnisse zwischen der Stadt Wien, dem WUK und dem Verein FZ entscheiden.  Das Verfahren zur Klärung des Rechtsverhältnisses ist derzeit noch am Laufen.

Zum Hintergrund:

Nach über 160 Jahren intensiver Nutzung war eine Sanierung des Hauses in der Währinger Straße 59 dringend und unumgänglich geworden. Die WUK-Vereinsmitglieder haben sich in einer Generalversammlung am 5. Juli 2020 für den Abschluss eines Paketes „Mietvertrag und Sanierung“ mit der Stadt Wien ausgesprochen. Diese demokratische Entscheidung gibt Planungssicherheit für alle zukünftigen Aktivitäten. Um für alle hausnutzenden Vereine (sieben selbstverwaltete Bereichsvereine, die sich wiederum aus rund 150 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen zusammensetzen) Rechtssicherheit zu schaffen, wurde zwischen den selbstverwalteten Bereichen und dem Verein WUK eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt laut Mietvertrag mit der Stadt Wien und Beschluss des Wiener Gemeinderates die internen Verhältnisse rund um die Nutzung der Räume durch die Bereichsvereine. Analog dazu muss es auch eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem WUK und dem Verein FZ geben, damit die Nutzung der Räume auf der Stiege 6 durch den Verein FZ möglich wird.

Der Verein FZ ist der Meinung, einen konkludenten Mietvertrag mit der Stadt Wien zu besitzen. Die Stadt Wien sieht sich allerdings in keinem Rechtsverhältnis zum FZ, sondern das FZ als Prekaristen des WUK. Das WUK kann diese konkurrierenden Rechtsansichten nicht lösen und weist darauf hin, dass der Verein FZ seinen Standpunkt gegenüber der Stadt Wien durchsetzen muss und nicht gegenüber dem WUK.