Stellungnahme des WUK Vorstands zum FZ

(c) Heribert Corn

Stellungnahme des WUK Vorstands zum FZ

Seit 2019 bemüht sich das WUK um eine vertragliche Regelung mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ) über den von ihm genutzten Gebäudeteil, um für beide Vereine Rechtssicherheit herzustellen.

Zuletzt wurde im März 2023 dem FZ ein Leihvertrag vorgelegt. Dieser gewährleistet die Autonomie des FZ, verzichtet auf die solidarische Beteiligung des FZ am Nutzungsbeitrag (lt. Mietvertrag), den alle andere Gruppen im Hause leisten, beinhaltet jedoch die Verpflichtung, seine Gebrauchskosten (Strom, Fernwärme, …) selbst zu übernehmen.

Wie alle bisherigen Verhandlungsangebote für ein friedliches Zusammenleben unter einem Dach, hat das FZ auch dieses ausgeschlagen. Stattdessen hat das Frauenzentrum den Klagsweg eingeschlagen und gegen die Stadt Wien, Eigentümerin des Gebäudes, und das WUK eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese wurde nun vom Gericht in erster Instanz abgewiesen. Da das FZ gegen diesen Beschluss einen Rekurs beim Landesgericht Wien eingebracht hat, ist mit einer finalen Entscheidung vermutlich erst in den nächsten Monaten zu rechnen. Parallel dazu wurde vom WUK eine Räumungsklage eingebracht. Ein Besitzstörungsverfahren regelt lediglich die Frage der Störung des Besitzes, kann aber nicht über die Rechtsverhältnisse zwischen der Stadt Wien, dem WUK und dem FZ entscheiden. Die Räumungsklage dient zur Klärung des Rechtsverhältnisses.

Das WUK ist bestrebt, die vom FZ beanspruchten rund 1.000 m2 für eine aktive, feministische Nutzung freizugeben, sobald die rechtliche Situation geklärt ist.

Zum Hintergrund:

Nach über 160 Jahren intensiver Nutzung war eine Sanierung des Hauses in der Währinger Straße 59 dringend und unumgänglich geworden. Die WUK-Vereinsmitglieder haben sich in einer Generalversammlung am 5. Juli 2020 für den Abschluss eines Paketes „Mietvertrag und Sanierung“ mit der Stadt Wien ausgesprochen. Diese demokratische Entscheidung gibt Planungssicherheit für alle zukünftigen Aktivitäten. Um für alle hausnutzenden Vereine (sieben selbstverwaltete Bereichsvereine, die sich wiederum aus rund 150 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen zusammensetzen) Rechtssicherheit zu schaffen, wurde zwischen den selbstverwalteten Bereichen und dem Verein WUK eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt laut Mietvertrag mit der Stadt Wien und Beschluss des Wiener Gemeinderates die internen Verhältnisse rund um die Nutzung der Räume durch die Bereichsvereine. Analog dazu muss es auch eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem WUK und dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ) geben, damit die Nutzung der Räume auf der Stiege 6 durch das FZ möglich wird.

Das FZ ist der Meinung, einen konkludenten Mietvertrag mit der Stadt Wien zu besitzen. Die Stadt Wien sieht sich allerdings in keinem Rechtsverhältnis zum FZ, sondern das FZ als Prekaristen des WUK. Das WUK kann diese konkurrierenden Rechtsansichten nicht lösen und weist darauf hin, dass das FZ seinen Standpunkt gegenüber der Stadt Wien durchsetzen muss und nicht gegenüber dem WUK.