Stellungnahme des WUK Vorstands
Der WUK Vorstand nimmt zur Aussendung von Asyl in Not (29.2.2024) wie folgt Stellung:
Die NGO Asyl in Not hat bis März 2023 Räume des Interkulturellen Bereichs (IKB) im WUK genutzt. Der IKB ist einer der sieben Bereiche der WUK-Selbstverwaltung*.
Im Zuge der allgemeinen WUK Sanierung musste Asyl in Not, wie alle anderen Gruppen auch, seine Räume für die Sanierungs- und Bauarbeiten frei machen. Für den Zeitraum der Sanierung unterbreitete der WUK Vorstand auch Asyl in Not das Angebot, in der Baum- oder Augasse ein temporäres Ausweichquartier zu beziehen. Nach Unstimmigkeiten bezüglich der Raumnutzung von Asyl in Not innerhalb des IKB knüpfte das WUK Forum, beratendes Gremium für Belange der Selbstverwaltung, die Rückkehr von Asyl in Not in die bisher genutzten Räume in einem „Sonderforum“ am 27.2.2023 an folgende, einstimmig beschlossene Bedingungen:
- Die Rückkehr von Asyl in Not wird garantiert, wenn die Zahlung der Erhaltungsbeiträge für die von Asyl in Not genutzten Räume rückwirkend seit 1. Juli 2020 bis spätestens beim Wiedereinzug an den IKB geleistet wird. Die Zeit, in der Asyl in Not nicht im Haus ist, muss nicht bezahlt werden.
- Asyl in Not muss die monatlichen Erhaltungskosten für die genutzten Räumlichkeiten nach dem Wiedereinzug tragen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle anderen Gruppen im Haus. Die Entscheidungsträger_innen von Asyl in Not haben während der laufenden Diskussion zur Abstimmung den Raum verlassen, wurden aber in schriftlichen Zusendungen (Emails und Briefen) darüber informiert.
Das WUK Forum und der IKB haben Asyl in Not also die Rückkehr in die genutzten Räume zugesichert, wenn die oben genannten Bedingungen akzeptiert werden. Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass der WUK Vorstand von sich aus dem Verein Asyl in Not die Rückkehr in IKB-Räume nicht zusichern kann. Dies kann nur der selbstverwaltete Bereich IKB. Der WUK-Vereinsvorstand achtet das Prinzip der Selbstverwaltung und trifft daher in Bereichsangelegenheiten keine Entscheidungen.
Asyl in Not seit November aus dem Interkulturellen Bereich ausgeschlossen
Die Voraussetzungen für die Nutzung von Bereichsräumen durch Gruppen und Initiativen sind in der jeweiligen Bereichsordnung geregelt. Verpflichtend ist für alle WUK-Nutzer_innen die aktive Beteiligung an der Selbstverwaltung.
Laut IKB hat sich Asyl in Not jedoch seit Jahren nicht am Bereichsleben beteiligt und an verpflichtenden Plena des Bereichs teilgenommen – ist aber nie offiziell aus dem Bereich ausgetreten. Weiters hat Asyl in Not seinen anteiligen Nutzungsbeitrag nicht beglichen. Dieser ist seit dem Mietvertrag mit der Stadt Wien 2020** von allen Gruppen im Haus zu entrichten. Deshalb hat der IKB Asyl in Not im Bereichsplenum am 30. November 2023 aus dem Bereich ausgeschlossen. Dem vorausgegangen sind eingeschriebene Briefe und Angebote zu klärenden Gesprächen des Bereichs, denen Asyl in Not nicht nachgekommen ist.
Zum Stand FZ
Zum Stand mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ) wiederholt der Vorstand:
Seit 2019 bemüht sich das WUK um eine vertragliche Regelung mit dem Verein Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen (FZ) über den von ihm genutzten Gebäudeteil, um für beide Vereine Rechtssicherheit herzustellen.
Zuletzt wurde im März 2023 dem FZ ein Leihvertrag vorgelegt. Dieser gewährleistet die Autonomie des FZ, verzichtet auf die solidarische Beteiligung des FZ am Nutzungsbeitrag (lt. Mietvertrag), beinhaltet jedoch die Verpflichtung, seine Gebrauchskosten (Strom, Fernwärme, …) selbst zu übernehmen.
Wie alle bisherigen Verhandlungsangebote für ein friedliches Zusammenleben unter einem Dach, hat das FZ auch dieses ausgeschlagen. Stattdessen hat das Frauenzentrum den Klagsweg eingeschlagen und gegen die Stadt Wien und das WUK eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese wurde nun vom Gericht in erster Instanz abgewiesen. Da das FZ gegen diesen Beschluss einen Rekurs beim Landesgericht Wien eingebracht hat, ist mit einer finalen Entscheidung vermutlich erst in den nächsten Monaten zu rechnen.
Während des laufenden Verfahrens muss das WUK entsprechend dem Mietvertrag für das Nutzungsentgelt der leeren Räume aufkommen. Das WUK ist bestrebt, die vom FZ beanspruchten rund 1.000 m2 für eine aktive, feministische Nutzung freizugeben, sobald die rechtliche Situation geklärt ist.
– WUK Vorstand
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* Das WUK ist gelebte Vielfalt: Auf 12.000 m2 nutzen rund 200.000 Menschen jährlich die unterschiedlichen Angebote des WUK. Diese Vielfalt ist intern in drei Einheiten organisiert, für die der Verein WUK das organisatorische und rechtliche Dach ist: das Kulturprogramm, die Bildungs- und Beratungsprojekte und das selbstverwaltete soziokulturelle Zentrum. Die Selbstverwaltung besteht wiederum aus sieben Bereichsvereinen, die unterschiedliche Räume des WUK nutzen. Diese sieben Bereichsvereine setzen sich aus Einzelpersonen, Gruppe und Initiativen zusammen. Zwischen diesen Ebenen – Verein, Selbstverwaltung, Bereiche, Gruppen und Initiativen – ist im Sinne der Bereichsautonomie zu differenzieren.
** In einer Generalversammlung im Juli 2020 haben sich die WUK-Vereinsmitglieder mit deutlicher Mehrheit für ein Paket „Mietvertrag und Sanierung“ mit der Stadt Wien ausgesprochen. Diese demokratische Entscheidung der Basis ist von allen WUK-Tätigen zu akzeptieren.
Die selbstverwalteten Bereiche haben im Zuge dessen eine Rechtssicherheit gegenüber dem WUK-Verein verlangt, um ihre Existenz in den Räumen abzusichern und dafür im Gegenzug die anfallenden finanziellen Beiträge zu leisten. Zu diesem Zweck wurde zwischen Verein WUK und den selbstverwalteten Bereichen eine Nutzungsvereinbarung erarbeitet. Der Mietvertrag mit der Stadt Wien sieht vor, dass eine Nutzungsvereinbarung nur mit den dort benannten Nutzungseinheiten abgeschlossen werden kann. Das sind im Wesentlichen die sieben selbstverwalteten Bereiche, keinesfalls jedoch die ca. 150 Initiativen und Gruppen selbst, die Teil der Bereiche sind.