Der Staat liest mit

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Das „Sicherheitspaket“ der türkis-blauen Regierung.

Das „Sicherheitspaket“ der türkis-blauen Regierung bezeichnen Kritiker_innen als Überwachungspaket. Im Zentrum steht der seit Langem von der ÖVP geforderte Bundestrojaner.

Text von Brigitte Theißl

„Es ist ja nicht verboten, gescheiter zu werden“ – so begründete Innenminister Herbert Kickl im Februar seinen radikalen Schwenk in Sachen Überwachung: Was er auf der Oppositionsbank noch als „DDR 4.0“ bezeichnet hatte, will er nun selbst umsetzen: Ein Sicherheitspaket, das die staatlichen Überwachungsbefugnisse massiv ausweitet. „Das Sicherheitspaket, das von der ÖVP massiv forciert wird und noch vor der Nationalratswahl beschlossen werden soll, zeichnet jenes autoritäre Denkmuster innerhalb der Volkspartei, das sich auch in deren staatspolitischen Vorstellungen widerspiegelt“, hieß es noch im Juli vergangenen Jahres in einer Aussendung der FPÖ, die das Paket ebenso ablehnte wie die damalige Regierungspartnerin SPÖ. In der türkis-blauen Koalition ist die Kritik der Freiheitlichen verstummt – man spricht vielmehr von einem „Meilenstein“. Kernstück des neuen Sicherheitspakets ist eine Überwachungssoftware, genannt „Bundestrojaner“. Dieser liest sämtliche Nachrichten aus, die von einem Endgerät wie einem Smartphone oder einem PC versendet und empfangen werden – Verschlüsselungen in Diensten wie WhatsApp werden damit umgangen. Unter Nachrichten versteht die Regierung allerdings auch den Aufruf von Websites, die Überwachung bezieht sich also auf den gesamten Datenverkehr eines Rechners. Diese Spyware wird unter anderem durch Ausnützung von Sicherheitslücken in Betriebssystemen installiert. „Das Überwachungspaket ist nicht geeignet, für Sicherheit zu sorgen. Im Gegenteil: Der Bundestrojaner führt dazu, dass IT-Systeme unsicherer werden“, sagt dazu Thomas Lohninger von epicenter.works (vormals AKVorrat), einem Verein, der sich für die Wahrung von Grundrechten im digitalen Zeitalter einsetzt. Die Datenschutz-Aktivist_innen haben zahlreiche weitere Kritikpunkte: So soll mit der Anlassdatenspeicherung die – vom Europäischen Gerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof gekippte – Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt werden, der Rechtsschutz sei in vielen Punkten der Entwürfe nicht ausreichend gewährleistet und es entstünden enorme finanzielle Kosten für Maßnahmen, die die Sicherheit erwiesenermaßen nicht erhöhen würden. „Es ergibt sich zunehmend das Bild, dass Österreich in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgebaut wird“, ist in einer Stellungnahme von epicenter.works zu lesen.

Im Zuge des Begutachtungsprozesses wurden unzählige Stellungnahmen abgegeben, besonders scharf kritisierte zuletzt Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, die Pläne der Regierung. Nur weniges sei von den Regierungsparteien entschärft worden, eine richterliche Kontrolle fehle weitgehend. „Damit reihen wir uns in die Reihe jener Länder ein, die – wie Ungarn oder Polen – Angst vor ihren eigenen Bürgern haben", sagte er in einem Interview mit der APA. Rechtsanwält_innen kritisierten ebenso die verlängerten Fristen für die Speicherung von Video- und Tonaufnahmen privater Rechtsträger wie ÖBB oder Einkaufszentren – was einer großflächigen Überwachung im öffentlichen Raum gleichkomme. Einen „Schutzschirm, eine Firewall für die Masse der Bevölkerung“ sieht hingegen Innenminister Kickl, der nur Terroristen und „kriminelle Subjekte“ im Fokus der Maßnahmen sieht.

Ende März sollte ein öffentliches Hearing zum Sicherheitspaket stattfinden – das kurzerhand gestrichen wurde. Nachdem ÖVP und FPÖ dieses unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhalten wollten, hatten die Oppositionsparten SPÖ, Liste Pilz und Neos die Unterschrift auf der Einladung verweigert. Datenschützer_innen pochen auf die Grundrechte, die eingeführt wurden, um Bürger_innen vor staatlichen Übergriffen zu schützen: etwa das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf freie unüberwachte Kommunikation unbescholtener Bürger_innen.
Aber auch andere Gesetzesentwürfe lassen die Alarmglocken von Datenschützer_innen schrillen: Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung sieht vor, dass sensible personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen, wenn ansonsten wissenschaftliche Zwecke ernsthaft beeinträchtigt wären. Juristin Angelika Adensamer hält das Gesetz für äußerst problematisch: Wer Zugriff auf die Daten – beispielsweise Gesundheitsdaten – bekommen könnte, ist dort nicht niedergeschrieben. „Man muss nach diesem Gesetz in keiner Weise eine Akkreditierung für irgendetwas haben. Und auch wie das geprüft wird, ist noch ungewiss. Es werden weitgehende Rechte eingeräumt, zu wissenschaftlichen Zwecken auf Daten öffentlicher Behörden Zugriff zu haben“, sagte Adensamer im FM4-Interview. Die Sorge, dass Unternehmen oder andere Einrichtungen Daten missbräuchlich verwenden könnten, erscheint gerade angesichts des Skandals um Cambridge Analytica berechtigt. Mit Informationen von 50 Millionen ausgespähten Facebook-Nutzer_innen wurde in den USA Wahlkampf im großen Stil betrieben: Sogenanntes Micro-Targeting macht es möglich, auf Facebook maßgeschneiderte Botschaften an ausgewählte Kleingruppen zu schicken. Die enormen Datenmengen, über die soziale Netzwerke wie Facebook verfügen, erweisen sich als Datengold. Persönlichkeitsprofile, die das britische Unternehmen Cambridge Analytica aus den Facebook-Daten erstellte, erlaubten es ihm, „in die Herzen und Köpfe von amerikanischen Wähler_innen zu sehen, wie es niemals zuvor möglich war“, formulierte es Whistleblower Christopher Wylie, der selbst für das Unternehmen tätig war.

Kampagnen-Website „Stoppt das Überwachungspaket“ mit zahlreichen Informationen:
https://überwachungspaket.at/

 

Brigitte Theißl lebt als freie Journalistin und feministische Erwachsenenbildnerin in Wien. Sie bloggt unter www.denkwerkstattblog.net.

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