© Wolfgang Thaler

Kinder- und Jugendschutzrichtlinien

Kinder und Jugendliche haben gesetzlich verankerte Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre und Beteiligung sowie der Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Wir im WUK möchten sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei unseren Angeboten nichts passiert, wozu sie nicht eingewilligt haben. Du hast eine Situation beobachtet, die unangenehm war? Oder bist selber in einer Situation, die für dich unangenehm ist? Dann melde dich bei den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten per Mail oder per anonymen Hinweisgebersystem, das heißt du musst deinen Namen nicht nennen. Alles, was du meldest, bleibt vertraulich. 

Kinder- und Jugendschutzrichtlinien im WUK

Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen hat für das WUK besondere Bedeutung. Um diesem Bekenntnis klar und unmissverständlich Nachdruck zu verleihen, gilt im Betrieb WUK (Bildung und Beratung und Kunst und Kultur) mit 1. Juli 2024 die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie. Diese Maßnahme ist Teil unseres Engagements für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen, die mit unserer Organisation in Kontakt kommen. Die Richtlinie zielt darauf ab, Minderjährige bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass auch wir als Organisation unsere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.

Ziele der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie

  1. Physischer und emotionaler Schutz: Alle Kinder, die mit unserer Organisation in Kontakt kommen, seien es Teilnehmer_innen oder Besucher_innen, sollen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden.
  2. Sicheres Umfeld: Unser Betrieb soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche sich sicher und respektiert fühlen.
  3. Sensibilisierung der Mitarbeiter_innen: Alle Mitarbeiter_innen werden in den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes geschult und darin unterstützt, potenzielle Gefährdungen zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Wichtige Maßnahmen

Um diese Ziele zu erreichen, umfasst die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie eine Reihe von Maßnahmen und Bestimmungen:

  1. Verhaltenskodex: Ein detaillierter Verhaltenskodex wurde eingeführt, der klare Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen festlegt. Dazu gehören Richtlinien für angemessenes Verhalten, Kommunikation und die Meldung von Verdachtsfällen.
  2. Weiterbildung: Weiterbildungen zu Gewaltthemen sollen das Bewusstsein für Kinder- und Jugendschutzthemen schärfen und den Mitarbeitenden praktische Fähigkeiten vermitteln, wie sie in verdächtigen Situationen handeln sollen.
  3. Kinder- und Jugendschutzbeauftragte: Die Umsetzung der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie wird von den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten, Eva-Maria Schneidhofer und Ulli Koch als Stellvertretung koordiniert. Sie sind für ein klares und faires Fallmanagement zuständig, behandeln alle Meldungen sorgfältig und verbessern die Richtlinie kontinuierlich.
  4. (Anonyme) Meldungen von Verdachtsfällen: Über die WUK Homepage unter Kontakte „Hinweisgeber_innen-System“ oder per E-Mail an kjsb@wuk.at können Mitarbeitende und externe Personen Verdachtsfälle von Missbrauch oder Gefährdung von Personen unter 18 Jahren direkt bei den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des WUK melden.
  5. Hintergrundüberprüfungen: Alle neuen Mitarbeiter_innen, die in Bereichen mit direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden gründlich überprüft. Dies schließt auch die Überprüfung von Strafregistereinträgen ein.