Das Chaos um das Erwachsenenschutz-Gesetz
Oswald Föllerer, Selbstvertretungszentrum Wien
In den letzten dreieinhalb Jahren ist das Erwachsenenschutz-Gesetz erarbeitet worden. Weil das UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Österreich stark kritisiert hat, wegen dem Sachwalterschafts-Recht.
Die Entwicklung des Gesetzes war gut organisiert. Professionist_innen, Expert_innen und Betroffene haben unter der Führung des Justiz-Ministeriums zusammen gearbeitet (www.wuk.at/magazin/sachwalterschaft-neues-gesetz). Auch ich habe dabei mitgearbeitet und darauf geschaut, dass alles in einfacher Sprache passiert. Im Frühjahr 2017 wurde das Gesetz im Parlament beschlossen. Das Ziel war, dass es am 1. Juli 2018 in Kraft treten soll.
Im Februar gab es aber ein Zögern der Bundesregierung. Es sah so aus, als würde das Erwachsenenschutz-Gesetz wieder gekippt werden. Daraufhin gab es einen Aufschrei in der Zivilgesellschaft. Viele Organisationen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, viele Betroffene und viele Verbündete kritisierten die Regierung scharf. Auch ich habe ein Statement veröffentlicht. Diese Protestwelle hat offenbar Wirkung gezeigt.
Jetzt ist es doch klar, dass das Erwachsenenschutz-Gesetz ab Anfang Juli in Kraft treten soll. Und bis 2024 soll es vollständig umgesetzt sein. Allerdings ist die Finanzierung noch nicht gesichert. Und es ist unklar, was das bedeutet. Die Schulungen der österreichischen Richter_innen haben schon begonnen.
Im Selbstvertretungszentrum Wien (www.selbstvertretungszentrum.wien) wird es ab Juni Informationsveranstaltungen zu dem Gesetz geben. Und zwar in einfacher Sprache.
Es gibt auch schon eine Broschüre zum Erwachsenenschutz-Recht vom Justizministerium in Leichter Sprache. Ich hoffe sehr, dass das jetzt alles gut funktioniert.
Hier gibt es Infos über das neue Erwachsenenschutz-Recht in Leichter Sprache: www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/erwachsenenschutz/infos-in-leichter-sprache~28.de.html