Inklusion des Anderen?

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© Soren Astrup Jorgensen

Inklusion des Anderen?

Integration vs. Inklusion

Inklusion ist in aller Munde. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten gebraucht. Doch wie und was bedeutet „Inklusion“ genau? Löst der Begriff „Inklusion“ jenen der „Integration“ ab? Ein Text von Elisabeth Magdlener anlässlich des WUK Bildungs- und Beratungstag 2017, der sich um das Thema "Inklusion : Macht" dreht.

Die Bezeichnung „integrativ“ scheint heute nicht mehr zeitgemäß, denn der Begriff „Integration“ verweist auf den Gedanken, dass es hier die eine, dort die andere und wieder dort eine weitere homogene Gruppe gäbe. Integration beschäftigt sich mit der Frage, wie diese für sich existierenden, unterschiedlichen Gruppen zusammengebracht werden können. Inklusion hingegen geht davon aus, dass Menschen generell individuell und verschieden sind. Es geht folglich darum, wie mit dieser Verschiedenheit umgegangen wird.

Warum ist dann immer die Rede davon, dass einzelne Personengruppen, wie Menschen mit Behinderung1, Menschen mit Migrationserfahrung, geflüchtete Menschen, sozial benachteiligte Menschen, Trans-Personen, Menschen mit anderer kultureller Herkunft oder anderen sexuellen Orientierungen etc. in die Gesellschaft „inkludiert“ werden sollen? Verweist diese Art der Umsetzung nicht vielmehr auf den Integrationsgedanken?

Diese Überlegungen gehen davon aus, dass all die genannten Personengruppen „die Anderen“ sind und machen die Personen somit „zum Anderen“. Doch haben wir nicht alle irgendwelche Anteile „des Anderen“? Denn Behinderung*, Migrationserfahrung/Fremdheit in einem anderen Land u.v.a. kann per se auch jeden Menschen zu jeder Zeit betreffen.

Auf Behinderung* bezogen, ist es beispielsweise ein Faktum, dass jeder Mensch nur einen Temporarily Abled Body hat, nicht immer nur „fähig“ ist. Alle Menschen können im Laufe ihres Lebens, zu jeder Zeit und immer wieder „behindert“ sein oder werden. Spätestens in fortgeschrittenem Alter stellt sich irgendeine Form der Behinderung ein.

Behinderung wird in unserer Gesellschaft jedoch nur „tatsächlich behinderten“ Menschen zugeschrieben.

Ebenso ist kein Mensch in jeder Situation und ausschließlich beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung besteht immer in Bezug auf eine gewisse Situation.

 

Anspruch und Wirklichkeit, beispielsweise in der Arbeitswelt …

Ein Anspruch auf Arbeit ergibt sich aus der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen* und dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen* (BGStG). Firmen mit mehr als 25 Mitarbeiter_innen, die keine Menschen mit Behinderung* anstellen, müssen jedoch lediglich eine lächerliche Ausgleichstaxe von je nach Firmengröße monatlich 300-400 € zahlen. Firmen mit mehr als 25 Mitarbeiter_innen machen aber nur 3% der Firmen in Österreich aus. 80% dieser Firmen zahlen in Österreich jedoch lieber die Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderung* zu beschäftigen. Dieses Geld wiederum fließt ausschließlich in berufliche Rehabilitationsmaßnahmen  für Menschen mit Behinderungen*. Dies stellt folgendes Paradoxon dar: Es wird irrsinnig viel Geld in berufliche Rehabilitation gesteckt, doch es gibt nahezu keine Jobaussichten. Zudem werden die Förderungen an Firmen, die Menschen mit Behinderung* anstellen, immer weniger und auf einen immer kürzeren Zeitraum beschränkt. Was soll das (bringen)?

Auch braucht es ein flexibleres System der Zuerkennung von Arbeit(-sfähigkeit) bzw. Unterstützungsleistungen. Momentan gibt es nur die Zuordnungen „ganz oder gar nicht arbeitsfähig“. Doch Menschen mit sehr schweren Behinderungen* (das sind oftmals auch Akademiker_innen) brauchen ein flexibleres System und die Möglichkeit von beispielsweise einer Teilerwerbsfähigkeit, wie es in Deutschland bereits realisiert wurde. Denn nicht jeder Mensch mit Behinderung* kann 20 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten. Dieses „entweder ganz oder gar nicht“-System spiegelt ganz deutlich das Extreme unserer kapitalistischen Leistungsgesellschaft wider.

Für die Behinderten*rechtsbewegung ist der Austausch zwischen Gleichbetroffenen ein wichtiges Grundprinzip. Selten wird jedoch die Frage danach gestellt, was es für behinderte* Kinder, Jugendliche und Erwachsene bedeutet, oftmals als einzige Person mit Behinderung* in einer Ausbildungseinrichtung oder am Arbeitsplatz zu sein - ohne jeglichen „Peer“.

Ein weiterer interessanter Punkt ist auch die Frage nach Peers in der Beratung zu beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Wie viele Mitarbeiter_innen von Einrichtungen der Arbeitsassistenz haben selbst eine Behinderung* und können daher aus der Perspektive ähnlicher Lebensrealitäten beraten? In der Beratung von Frauen* oder queeren Personen ist es längst schon üblich und selbstverständlich geworden, dass Frauen*, und nicht Männer*, Frauen* bzw. queere und nicht heterosexuelle Personen als Peers beraten.

 

… und im ganzen Leben

Wenn über Inklusion gesprochen wird, dann meistens in Kontexten, wie Bildung oder Arbeit. Inklusion ist aber das gesamte Leben. Sie ist unteilbar. Ein Miteinander aller Menschen lässt sich nicht auf einen Arbeitsplatz oder die Schule beschränken.

Freund_innenschaften, Beziehungen, Freizeit oder Wohnen sind genauso wichtig und benötigen ebenso viel persönliche Assistenz und individuelle Unterstützungsformen für die Teilhabe.

Bei der Teilhabe am ganzen Leben geht es um ein Miteinander aller Menschen. Dieses Miteinander bedarf einer Gesellschaft, die Vielfalt, Verschiedenheit und Individualität gewohnt ist und zu schätzen weiß und dementsprechende Rahmenangebote. Solche, wo sich Menschen mit allen Lebensrealitäten - unabhängig ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierungen, Herkunft und Religion, mit allen Körpern und Abilities sowie jeden Alters - mit zwischenmenschlichem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung begegnen können. Dadurch können Vorurteile, vorgefasste Meinungen und Barrieren in der Begegnung abgebaut werden.

Auf den Punkt gebracht geht es also um eine authentische Gemeinschaft, um ein Miteinander und authentische Beziehungen.
Ist nicht eigentlich das jene Inklusion, die mit dem eingangs dargestellten schönen Wort gemeint ist? Es ist die Anerkennung und Wertschätzung von Individualität und Verschiedenheit!

1 Vorweg möchte ich festhalten, dass ich den Begriff „Behinderung“ in diesem Beitrag stellenweise sehr stark auf körperliche Behinderung* beziehe. Dies betrifft jedoch gleichermaßen psychische und mentale Zusammenhänge sowie chronische Erkrankung* u.v.m.

Elisabeth Magdlener, Verein CCC** -  Change Cultural Concepts, Lehrende im Bereich Queer DisAbility (Studies), akademisch-aktivistische Projekte, Tänzerin/Mitglied der weltweiten Community-Tanzbewegung DanceAbility und A.D.A.M. (Austrian DanceArt Movement), schreibt immer wieder in verschiedenen Medien zu den Thematiken, Wien.

WUK Bildungs- und Beratungstag 2017

Inklusion : Macht
Möglichkeiten und Grenzen inklusiver Unterstützungsangebote beim (Wieder-)einstieg in den Arbeitsmarkt
Di 3.10., 13-17 Uhr, Saal

Programm & Anmeldung: www.bildung-beratung.wuk.at

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